Norm-Informationen:
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 9
Bezeichnung:
Zerstörungsfreie Prüfung - Teil 3: Wiederkehrende Strahlenschutzüberprüfungen für Röntgeneinrichtungen und Gammagraphieeinrichtungen bei technischen Anwendungen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM S 5265-3 (2003 08 01)*ÖNORM S 5265-3 (2003 08 01)
identische Norm:
Registriert als:
BGBl. Nr. 227:1969
Autor:
Komitee 088 Strahlenschutz
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Non-destructive testing - Part 3: Periodic testing of X-ray plants and gammagraphy plants for technical applications
Description:
Diese ÖNORM richtet sich an Stellen, welche wiederkehrende Strahlenschutzüberprüfungen von Röntgeneinrichtungen und Gammagraphieeinrichtungen als zerstörungsfreie Prüfung (ZfP-Anlagen) nach dem Strahlenschutzgesetz, BGBl. Nr. 227/1969, § 17, durchführen. Weiters richtet sich diese ÖNORM an die Bewilligungsinhaber von ZfP-Anlagen, welche Unterlagen zur Überprüfung gemäß Strahlenschutzgesetz vorzulegen haben. Zweck dieser ÖNORM ist es, eine einheitliche Vorgangsweise bei wiederkehrenden Strahlenschutzüberprüfungen von Röntgeneinrichtungen und Gammagraphieeinrichtungen als zerstörungsfreie Prüfung (ZfP-Anlagen) nach dem Strahlenschutzgesetz vorzuschlagen. Diese wiederkehrenden Überprüfungen können sowohl von den zuständigen Bewilligungsbehörden als auch von hiezu akkreditierten Überwachungsstellen durchgeführt werden.
francoise:
Essais non-destructifs - Partie 3: Essais périodiques des équipements à rayonnement X et des équipements gammagraphiques pour applications techniques