Norm-Informationen:
Datenbanken:
Veraltete Normen:
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 8
Bezeichnung:
Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation - Symbole 109 bis 116
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM A 3011-6 (2000 07 01)*ÖNORM A 3011-6 (1988 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM A 3011-1*ÖNORM A 3012*BGBl. Nr. 450:1994*BGBl. II Nr. 101:1997
Autor:
Komitee 133 Graphische Öffentlichkeitsinformation
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Graphic symbols for public information - Symbols 109 to 116
Description:
Diese ÖNORM enthält die Anforderungen an graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation, die in Außen- und Innenräumen, an öffentlich zugänglichen Orten, in Druckwerken oder in Bereichen, die vorwiegend der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Touristik oder dergleichen dienen, zum Zweck der Information vorgesehen sind. Um eine möglichst eindeutige und einheitliche Informationsvermittlung auf breiter Basis zu ermöglichen, ist diese ÖNORM nach Möglichkeit auch in anderen Bereichen, wie z.B. in Betrieben, für Gerätebeschreibungen und Betriebsanleitungen, anzuwenden. Dabei sind in diesen Bereichen bereits vorgegebene Bedingungen, wie Rechtsvorschriften (z.B. Straßenverkehrsordnung) und längst eingeprägte Symbole (Konventionen), durch geeignete Übergangsregelungen zu berücksichtigen. Die Verwendung der Symbole Nr. 113 bis 116 dieser ÖNORM ist auf Bereiche beschränkt, die nicht als Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes - ASchG gelten. Die Verwendung von Symbolen und Kennzeichnungen im Bereich von Arbeitsstätten im Sinne des ASchG sind in der Kennzeichnungsverordnung - KennV, mittels derer die EG-Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 "Über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" in nationales österreichisches Recht umgesetzt wurde, geregelt.
francoise:
Symboles graphiques destinés à l'information de public - Symboles 109 à 116